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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Skin Expert Viersen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Terminvereinbarungen und Dienstleistungen von Skin Expert Viersen.

Mit der Buchung eines Termins – online, telefonisch, schriftlich oder persönlich – gelten die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart, soweit sie wirksam in die jeweilige Buchung einbezogen wurden.

§ 2 Terminvereinbarung und Verbindlichkeit

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Für jeden Termin wird die entsprechende Behandlungszeit ausschließlich für die jeweilige Kundin bzw. den jeweiligen Kunden reserviert.

Kundinnen und Kunden werden gebeten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.

Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Behandlungszeit entsprechend verkürzen, sofern nachfolgende Termine eine Verlängerung nicht zulassen. Der vereinbarte Behandlungspreis bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.

§ 3 Terminabsage – Kosmetikbehandlungen

Termine für Kosmetikbehandlungen können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann ein angemessenes Ausfallhonorar berechnet werden, sofern der reservierte Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

Bei dessen Berechnung werden ersparte Aufwendungen berücksichtigt.

Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Terminabsage – Permanent Make-up

Termine für Permanent Make-up können bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann ein angemessenes Ausfallhonorar berechnet werden, sofern die reservierte Behandlungszeit nicht anderweitig vergeben werden kann.

Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Preise und Preisvereinbarung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen bzw. vereinbarten Preise von Skin Expert Viersen.

Die Preise für die angebotenen Leistungen sind keine Verhandlungsbasis.

Preisverhandlungen unmittelbar vor, während oder nach einer Behandlung sind ausgeschlossen. Mit der verbindlichen Buchung erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde mit dem für die gebuchte Leistung angegebenen Preis einverstanden.

Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen können gesondert berechnet werden.

§ 6 Vorauszahlungen

Für bestimmte Leistungen, insbesondere Permanent Make-up sowie gegebenenfalls Termine von Neukundinnen und Neukunden, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

Die Höhe und Zahlungsbedingungen werden vor der verbindlichen Terminreservierung mitgeteilt.

Soweit eine Vorauszahlung Voraussetzung für die Reservierung ist, kann der Termin erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung verbindlich reserviert werden.

§ 7 Permanent Make-up – Nachbehandlungen

Nachbehandlungen bei Permanent Make-up sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Eine Nachbehandlung ist nicht automatisch im Preis der Erstbehandlung enthalten, sofern für die betreffende Leistung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Dies gilt auch, wenn nach der Erstbehandlung nur wenig Pigment in der Haut verblieben ist, einzelne Bereiche Farbe unterschiedlich angenommen haben oder zur Intensivierung bzw. Optimierung des Ergebnisses eine weitere Pigmentierung gewünscht oder erforderlich ist.

Wie viele Behandlungen für das gewünschte Ergebnis erforderlich sind, ist individuell verschieden und kann vor Beginn der Behandlung nicht verbindlich vorhergesagt werden.

Die Kosten einer Nachbehandlung richten sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisliste von Skin Expert Viersen.

§ 8 Permanent Make-up – Pigmentannahme, Ergebnis und Haltbarkeit

Die Aufnahme, Entwicklung und Haltbarkeit der eingebrachten Pigmente sind von zahlreichen individuellen Faktoren abhängig und können nicht verbindlich vorhergesagt werden.

Hierzu gehören insbesondere Hauttyp und Hautbeschaffenheit, Stoffwechsel, Immunsystem, Alter, hormonelle Einflüsse, Medikamente, Durchblutung, Wundheilung, individuelle Regeneration der Haut, UV-Strahlung, Hautpflege und verwendete Wirkstoffe, kosmetische oder dermatologische Behandlungen, Lebensgewohnheiten sowie die Einhaltung der empfohlenen Nachpflege.

Auch bei fachgerechter Durchführung kann es daher vorkommen, dass Pigmente unterschiedlich stark angenommen werden, während des Heilungsprozesses teilweise verloren gehen, schneller als erwartet verblassen oder einzelne Bereiche eine erneute Pigmentierung benötigen.

Eine geringe Pigmentannahme, ein ungleichmäßiges Abheilen oder ein schnelleres Verblassen stellt daher nicht automatisch einen Mangel der ausgeführten Permanent-Make-up-Behandlung dar.

Eine Garantie für eine bestimmte Farbintensität, Haltbarkeitsdauer oder eine bestimmte Anzahl erforderlicher Behandlungen kann nicht gegeben werden.

Gesetzliche Rechte bei einer tatsächlich mangelhaften Leistung bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Permanent Make-up – Nachpflege und Heilungsverlauf

Die Kundin bzw. der Kunde erhält Hinweise zum Verhalten und zur Pflege während des Heilungsprozesses.

Die Einhaltung dieser Empfehlungen kann einen wesentlichen Einfluss auf Heilung, Pigmentannahme und Endergebnis haben.

Werden die empfohlenen Pflege- und Verhaltenshinweise nicht eingehalten, kann dies unter anderem zu stärkerem Pigmentverlust, Farbveränderungen oder einem ungleichmäßigen Ergebnis führen.

Eine hierdurch gegebenenfalls erforderliche weitere Behandlung ist grundsätzlich kostenpflichtig.

§ 10 Permanent Make-up – Form, Farbe und Kundenwunsch

Form und Farbe werden vor Beginn der Pigmentierung abgestimmt.

Skin Expert Viersen behält sich vor, gewünschte Formen, Farben oder Behandlungsmethoden abzulehnen, wenn diese aus fachlicher Sicht nicht vertretbar sind oder ein technisch bzw. ästhetisch nicht verantwortbares Ergebnis erwarten lassen.

Die Kundin bzw. der Kunde hat vor Beginn der Pigmentierung Gelegenheit, Fragen und Änderungswünsche bezüglich der vereinbarten Gestaltung zu äußern.

§ 11 Fremdarbeiten bei Permanent Make-up

Bereits vorhandenes Permanent Make-up, das von einem anderen Studio bzw. einer anderen Behandlerin oder einem anderen Behandler ausgeführt wurde, gilt als Fremdarbeit.

Die Bearbeitung einer Fremdarbeit gilt nicht als reguläre Auffrischung einer Arbeit von Skin Expert Viersen.

Abhängig von Farbe, Form, Pigmentierung und Zustand der vorhandenen Arbeit kann eine Korrektur, Neutralisation, Entfernung oder vollständige Neubehandlung erforderlich sein.

Ob und in welcher Form eine Fremdarbeit behandelt werden kann, wird individuell beurteilt. Die Kosten richten sich nach der jeweils erforderlichen Behandlung und der aktuellen Preisliste.

§ 12 Gesundheitliche Angaben und Kontraindikationen

Vor einer Behandlung sind alle für die sichere Durchführung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten, relevante Erkrankungen, Medikamente, Schwangerschaft bzw. Stillzeit sowie bestehende Hautveränderungen, Entzündungen oder andere mögliche Kontraindikationen, soweit diese für die jeweilige Behandlung relevant sind.

Änderungen, die seit einer früheren Behandlung eingetreten sind, sind vor einem weiteren Termin mitzuteilen.

Skin Expert Viersen kann eine Behandlung ablehnen oder verschieben, wenn aus fachlicher Sicht Bedenken gegen deren Durchführung bestehen.

§ 13 Kosmetische Behandlungsergebnisse

Auch bei kosmetischen Behandlungen können Behandlungsergebnisse aufgrund der individuellen Hautbeschaffenheit, Ausgangssituation und Reaktion der Haut unterschiedlich ausfallen.

Ein bestimmter kosmetischer Behandlungserfolg oder eine bestimmte Wirkungsdauer kann daher nicht garantiert werden.

Empfohlene Pflege- und Verhaltensempfehlungen vor und nach der Behandlung sollten eingehalten werden.

§ 14 Zahlung

Der vereinbarte Behandlungspreis ist grundsätzlich unmittelbar nach der Behandlung fällig, sofern nicht vorab eine andere Zahlungsweise oder Vorauszahlung vereinbart wurde.

Es gelten die von Skin Expert Viersen angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

§ 15 Haftung

Skin Expert Viersen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, behandlungsrelevante Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Für Folgen, die ursächlich darauf beruhen, dass relevante Informationen trotz entsprechender Abfrage verschwiegen oder unzutreffend angegeben wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Skin Expert Viersen.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.

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